Statement von Karl-Josef Laumann
NRW-Gesundheitsminister: Bielefelder Hotspot-Antrag "nicht zielführend"
Bielefeld
Nach dem Ende der meisten Corona-Maßnahmen hatte die Stadt Bielefeld einen Antrag gestellt, die Hotspot-Regelung durchsetzen zu können. Daraus wird jedoch wohl nichts.
Seit dem 3. April gelten in NRW kaum noch Corona-Regeln. Lediglich in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und im ÖPNV gibt es noch eine Maskenpflicht. Aufgrund weiter hoher Inzidenzen hatte Bielefelds Oberbürgermeister den Wunsch geäußert, als erste Stadt in Nordrhein-Westfalen zum Hotspot werden.
Einen entsprechenden Antrag hatte die Stadt Bielefeld vor einigen Tagen an die Landesregierung geschickt. Nun hat sich NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) zum Bielefelder Beschluss geäußert und diesen als "nicht zielführend" bezeichnet, wie er am Dienstag (12. April) in einer fachlichen Stellungnahme an den Düsseldorfer Landtag mitteilte.
NRW-Ministerium: Krankenhausversorgung in Bielefeld "nicht überlastet"
In dem Antrag aus Bielefeld fehle es an der "bundesgesetzlich definierten Voraussetzung einer drohenden Verschlechterung der Lage", so Laumann weiter. Die erhoffte Verbesserung der Lage in den Krankenhäusern würde durch die Hotspot-Regelung nicht erreicht. Somit scheint es ausgeschlossen, dass die ostwestfälische Stadt zum Hotspot erklärt wird.
Die Stadt hatte zuvor trotz geringer Erfolgsaussichten angestrebt, die Maskenpflicht in Innenräumen von Einzelhandel, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und Schulen wieder einzuführen. Wie das Gesundheitsministerium jedoch feststellte, seien die Personalausfälle in den Bielefelder Kliniken mit sieben bis 10 Prozent auf durchschnittlichen NRW-Niveau und zudem leicht rückläufig. Auch die Inzidenz gehe seit einem Monat leicht zurück – am Dienstag beträgt sie 1059,6. Das Ministerium kommt zum Schluss, die Krankenhausversorgung sei "aktuell stark belastet, aber nicht überlastet".