Maßnahmen
Neue Corona-Regeln: Bundes-Notbremse sorgt ab 24. April für neue Einschränkungen
Neue Coronavirus-Regeln von Bund und Ländern: Nicht nur der Lockdown wurde verlängert – auch die Kontaktbeschränkungen wurden drastisch verschärft.
- Noch immer grassiert weltweit die Coronavirus-Pandemie.
- Deutschland kämpft mit der dritten Welle.
- In unserem Newsticker informieren wir Sie über die aktuell geltenden Coronavirus-Regeln in Deutschland.
Im Sommer, nach der sogenannten „ersten Welle“, schien sich die Coronavirus-Lage im Land entspannt zu haben. Doch mit Einsetzen des Herbstes schnellten die Infektionszahlen wieder nach oben und die Kapazitäten auf den Intensivstationen werden immer knapper. Um die Zahl der Neuinfektionen drastisch zu senken, beschlossen Bund und Länder bereits mehrfach neue und strengere Maßnahmen. Bei owl24.de finden Sie alle Corona-Regeln in einer Übersicht, die ständig aktualisiert wird.
Strengere Corona-Regeln: Die Bundes-Notbremse greift ab 24. April
Am 24. April trat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes und damit auch die Bundes-Notbremse in Kraft. Diese greift in Kreisen und Kommunen, sollte die Inzidenz dort an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegen. Da dies aktuell in fast allen Regionen der Fall ist, gilt die Bundes-Notbremse aktuell in fast ganz Deutschland. Die Regel-Änderungen in der Übersicht:
- Ausgangssperre: In Städten und Kreisen mit einer Inzidenz von über 100 gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Im ursprünglichen Gesetzesentwurf zur Notbremse war die Maßnahme bereits ab 21 Uhr vorgesehen, wurde dann jedoch um eine Stunde nach hinten verschoben. Zwischen 22 und 0 Uhr ist die „im Freien stattfindende körperliche Bewegung alleine“ erlaubt – also Joggen oder Spazierengehen.
- Kontaktbeschränkungen: Die neue Bundes-Notbremse beschließt, dass sich Angehörige eines Haushaltes im öffentlichen Raum mit einer weiteren Person treffen dürfen. Erlaubt sind auch Treffen zwischen den Angehörigen eines Haushaltes sowie zwischen Ehe- und Lebenspartnern. Neu: Die Kontaktbeschränkungen gelten auch in der eigenen Wohnung, also im privaten Bereich.
- Schulen: Greift die Bundes-Notbremse ab einer Inzidenz von 100, sind Schüler und Lehrer dazu verpflichtet, sich zweimal pro Woche auf das Coronavirus* testen zu lassen – zudem ist Wechselunterricht vorgeschrieben. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 165 geht es in den Distanzunterricht.
- Arbeiten: Die Pflicht, den Beschäftigten die Arbeit im Home-Office zu ermöglichen, bleibt weiter bestehen, „wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“. Dies gilt unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz. Sollte keine Heimarbeit möglich sein, muss der Betrieb seinen Mitarbeitern einmal pro Woche einen Corona-Test anbieten. Arbeitnehmer in körpernahen Dienstleistungen müssen dieses Angebot zweimal die Woche erhalten.
- Einzelhandel: Supermärkte, Apotheken und Drogerien bleiben von der Bundes-Notbremse weiter unberührt. Alle anderen Geschäfte müssen ab einer Inzidenz von 100 schließen. Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 kann jedoch per „Click and Meet“ und vorheriger Terminbuchung vor Ort eingekauft werden. Vorher muss der Kunde jedoch einen negativen Corona-Test vorweisen.
- Sport: Die am Mittwoch im Bundestag beschlossene Bundes-Notbremse sieht nur „kontaktlose Ausübung von Individualsportarten“ vor. Dieser kann alleine oder zu zweit ausgeübt werden. Kinder können maximal zu fünft Sport betreiben. Berufs- und Leistungssportler dürfen Sport nur ohne Zuschauer und mit einem Hygienekonzept ausüben.
- Freizeit und Kultur: Die Bundes-Notbremse sieht keinerlei Spielraum für die Freizeitgestaltung und die Kulturszene vor. Freizeitparks, Indoorspielplätze, Schwimmbäder, Diskotheken, Clubs, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten, Theater, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Musikclubs, Kinos, Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten bleiben bei einer Inzidenz von 100 allesamt geschlossen.
- Weitere Regeln: Bei Beerdigungen sind maximal 30 Personen zugelassen, Friseure und Fußpfleger dürfen auch nach Eintreten der Bundes-Notbremse weiterarbeiten.
- Laufzeit: Die Bundes-Notbremse gilt bis zum 30. Juni 2021 beziehungsweise solange, bis der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt.
Coronavirus-Gipfel am 19. Januar 2021: FFP2-Masken, Lockdown-Verlängerung und Schulschließungen
Eigentlich sollte die nächste Bund-Länder-Konferenz erst Ende Januar stattfinden. Bis dahin wollte Bundeskanzlerin Angela Merkel nun aber nicht mehr warten – zu groß ist die drohende Gefahr durch eine mögliche Mutation des Coronavirus. Eine weitere Verschärfung der Maßnahmen soll in NRW einen sprunghaften Anstieg der Zahlen verhindern. Alle Regeln gelten bis zum 14. Februar.
Nach einer langwierigen Debatte wurden am späten Dienstagabend die neuen Beschlüsse des Corona-Gipfels zwischen Kanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten bekannt gegeben. Die Maßnahmen beinhalten unter anderem eine Verlängerung des Lockdowns und eine Verschärfung der Maskenpflicht.
Auch der Bewegungsradius wurde beim Corona-Gipfel erneut genannt. Dieser war zuvor schon in vier Regionen in NRW durchgesetzt worden, jedoch mit viel Kritik von Bürgern und Kommunen belegt worden. Zuletzt war der Bewegungsradius in den vier Kreisen wieder abgeschafft worden. Nun soll er aber bundesweit in Städten mit einem Inzidenzwert von über 200 gelten.
Alle Maßnahmen des Corona-Gipfels in der Übersicht:
- Maskenpflicht: Die Stoffmasken, die viele Menschen bislang benutzt haben, reichen in bestimmten Bereichen des Alltags nicht mehr aus. Beim Einkaufen sowie im öffentlichen Personennahverkehr müssen jetzt FFP2-Masken oder medizinische OP-Masken getragen werden.
- Lockdown: Der Lockdown mit der Schließung von Einzelhandel und Gastronomie bleibt weiterhin bestehen. Zunächst gilt die Maßnahme bis zum 14. Februar, kann aber darüber hinaus noch verlängert werden.
- Home Office muss nun vom Arbeitgeber ermöglicht werden – zumindest in Tätigkeitsbereichen, die dies zulassen.
- Kontaktbeschränkungen: Es ist weiterhin nur erlaubt, sich mit einer weiteren Person zu treffen, es sei denn die Personen gehören zu einem Haushalt.
- Bewegungsradius: Menschen, die in einem Gebiet mit einem Inzidenzwert von über 200 leben, dürfen sich nur in einem 15-Kilometer-Radius um ihren Wohnort herum bewegen.
- Gottesdienste dürfen nur noch mit maximal zehn Personen stattfinden oder müssen vorher angemeldet und vom Ordnungsamt genehmigt werden.
- Schulen und Kitas bleiben bis mindestens zum 14. Februar geschlossen. Der Unterricht findet weiterhin online statt. In Baden-Württemberg gilt eine Ausnahme, dort öffnen die Einrichtungen bereits am 1. Februar.
- Personal und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen müssen sich mehrmals pro Woche einem Corona-Test unterziehen.
Coronavirus-Gipfel am 5. Januar 2021: Lockdown, Kontaktbeschränkungen, Umkreis-Beschränkungen
Die zuletzt beschlossenen Coronavirus-Regeln, die auch einen Lockdown im Einzelhandel und Freizeitbereich beinhalteten, waren zunächst bis zum 10. Januar beschlossen worden. Am 5. Januar (Dienstag) trafen sich Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder zu einem erneuten Corona-Gipfel in einer Video-Schalte. Dabei einigten sich die Politiker auf eine Verlängerung der Maßnahmen und ergänzten diese um weitere, teils drastische Regelungen.
Neben einer Verlängerung des Lockdowns wurden die bereits bestehenden Kontaktbeschränkungen verschärft. Es sind nur noch Treffen von Angehörigen eines Hausstandes mit einer weiteren Person eines anderen Hausstandes möglich. Zuvor waren Treffen aus maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zulässig. Zudem kann in Kommunen künftig eine Umkreis-Beschränkung erlassen werden, wenn die 7-Tages-Inzidenz über 200 liegt. In diesem Fall dürfen sich die Einwohner nur noch in einem Radius von 15 Kilometern um ihren Wohnort bewegen. Nur wenn ein triftiger Grund vorliegt, darf der Radius verlassen werden. Dies wären zum Beispiel Arztbesuche oder die Arbeit. Das sind die neuen Corona-Regeln in der Übersicht:
- Lockdown: Der Lockdown, der vor allem den Einzelhandel und den Freizeitbereich betrifft, wird bis zum 31. Januar verlängert.
- Kantinen müssen schließen. Die Mitnahmen von Speisen bleibt weiterhin erlaubt, das Essen vor Ort ist jedoch untersagt.
- Kontaktbeschränkungen: Bei privaten Zusammenkünften darf nur noch eine Person eines weiteren Hausstandes dazukommen. Die sozialen Kontakte sollten sich möglichst auf den eigenen Haushalt beschränken.
- Bewegungsbeschränkungen in Hotspots: In einer Kommune mit einer Inzidenz über 200 kann eine Umkreis-Beschränkung erlassen werden. Menschen dürften sich dann nur noch in einem Radius von 15 Kilometern um den Wohnort bewegen. Bei triftigen Gründen, wie Arbeit und Arztbesuchen, gibt es Ausnahmen. Diese Maßnahme dient vor allem der Unterbindung touristischer Reisen.
- Schulen und Kitas: Schulen und Kitas bleiben bis zum 31. Januar geschlossen. Eltern erhalten zehn zusätzliche Kinderkrankentage.
- Inzidenzwert: Ziel bleibt die kritische Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen. Bei diesem Wert sei eine Kontaktverfolgung möglich.
- Homeoffice: Bund und Länder appellieren nochmals an die Arbeitgeber, die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen.
- Alten- und Pflegeheime: Die Umsetzung der bereits beschlossenen Test-Strategie soll durch personelle Unterstützung ermöglicht werden.
Kanzlerin Merkel betonte, dass diese weiteren Maßnahmen im Kampf gegen die Neuinfektionen nötig seien. Derzeit sei nach den Feiertagen nicht klar, wie hoch die Inzidenz in Deutschland sei. Dies könne vermutlich erst am 17. Januar eingeschätzt werden, sagte Merkel und verwies dabei auf ein Gespräch mit Lothar Wieler vom Robert-Koch-Institut. „Es sind temporäre Erfolge“, gab zudem Berlins OB Michael Müller (SPD) angesichts sinkender Fallzahlen zu bedenken. Deswegen seien die Anstrengungen in den anstehenden Coronavirus-Impfungen* so wichtig. Es sei nun nicht die Zeit für Halbherzigkeiten.
Auch Markus Söder (CSU) betonte, dass die Lage nach wie vor ernst sei. Man dürfe nicht vom konsequenten Weg abweichen. Denn was dann passiere, könne man an der Entwicklung in Schweden sehen, sagte Söder weiter. Es sei falsch, frühzeitig abzubrechen. Zudem müsse man auch angesichts der kürzlich entdeckten Coronavirus-Mutation* aus Großbritannien vorsichtig sein. „Das dürfen wir auf keinen Fall unterschätzen.“
Coronavirus-Regeln werden vermutlich über den 10. Januar hinaus verlängert
Die neuen Coronavirus-Regeln samt „hartem“ Lockdown gelten bereits seit dem 16. Dezember. Bisher wurden sie nur bis zum 10. Januar 2021 erlassen – doch eine Verlängerung scheint so gut wie sicher. In einem Interview bei den ARD-Tagesthemen stellte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) klar: Ein Zurück in den „Vor-Lockdown-Modus“ wird es aller Wahrscheinlichkeit nach nicht geben.
Dafür seien die Zahlen der Neuinfektionen und Todesfälle einfach zu hoch, sagte Spahn. Diese würden auch zum Ende der Coronavirus-Regeln am 10. Januar nicht so stark sinken, dass ein Ende der Maßnahmen möglich sei. „Stand heute sind wir jedenfalls bei den Zahlen bei Weitem noch nicht da, wo wir hinmüssen. Und deswegen wird es ohne Zweifel nach dem 10. Januar auch noch weitere oder überhaupt Maßnahmen geben“, sagte der CDU-Politiker.
Welche Coronavirus-Regeln nun genau über den 10. Januar hinaus verlängert würden, das konnte der Gesundheitsminister nicht genau sagen. Dies müssten Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder bei der kommenden Bund-Länder-Konferenz am 5. Januar besprechen und beschließen. Im nächsten Abschnitt dieses Artikels finden Sie alle bereits geltenden Coronavirus-Regeln in der Übersicht.
Einzelne Kommunen in NRW griffen bereits im Hinblick auf den Jahreswechsel härter durch: In Ostwestfalen erließen bereits vier Landkreise eine strikte Ausgangssperre, die auch an Silvester gilt. Zudem gibt es weitere Maßnahmen zum Schutz vor Corona und einer Überbelastung der Krankenhäuser: In Bielefeld erließ die Stadt an Silvester Böller-freie Zonen.
Corona-Regeln verschärft: Harter Lockdown bei Bund-Länder-Konferenz am 13. Dezember beschlossen
Der „Wellenbrecher-Lockdown“ hat nicht ausgereicht, das scheint spätestens seit vergangener Woche klar zu sein. Nachdem die Maßnahme Anfang November beschlossen worden war, war zwar zunächst das exponentielle Wachstum der Ansteckungen mit dem Coronavirus unterbrochen. Doch die Zahlen blieben auf einem gleichbleibend hohen Niveau und stiegen zuletzt wieder an. Daraufhin veröffentlichte die Leopoldina, die „Nationale Akademie der Wissenschaften“, die Politik und Gesellschaft in aktuellen wissenschaftlichen und wissenschaftspolitischen Fragen beraten soll, am 8. Dezember einen eindringlichen Appell an die Politik. In dem Schreiben wurde das Herunterfahren des öffentlichen Lebens über die Weihnachtszeit gefordert. Also ein sogenannter „harter Lockdown“.
Bei einer erneuten Bund-Länder-Konferenz am 13. Dezember einigten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die MinisterpräsidentInnen der Länder nun auf genau das: einen strengen Lockdown. Vom Mittwoch (16. Dezember) an werden nun weitere Teile des Einzelhandels sowie Dienstleistungen geschlossen. Zudem müssen Schulen und Kitas noch früher als bereits beschlossen den Präsenzunterricht beenden. Auch die Regierungskoalition von CDU und FDP in NRW, die das Aussetzen der Schulpflicht zunächst klar abgelehnt hatte, lenkte nun ein und trägt die strengeren Corona-Regeln für ganz Deutschland mit, wie Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) auf Twitter verkündete.
Auch das Böllerverbot nahm sich die Bund-Länder-Konferenz erneut vor: So ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern vor Silvester 2020 nun doch verboten. Die neuen Maßnahmen gelten zunächst bis zum 10. Januar. Die Anpassungen im Infektionsschutzgesetz, welche Ende November unter teils harscher Kritik von Demonstranten beschlossen worden waren, beschränken die Dauer von Neuregelungen zunächst auf vier Wochen. Danach muss erneut beraten werden. Eine Verlängerung des Lockdowns scheint doch wahrscheinlich, sollten die Neuinfektionen nicht drastisch sinken. Die neuen Coronavirus-Regeln ab Mittwoch in der Übersicht:
- Kontaktbeschränkungen: Die Einschränkung der Kontakte auf ein Minimum ist nach wie vor die wichtigste Maßnahme, um Infektionen mit dem Coronavirus zu vermeiden. Weiterhin sind Treffen auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt. Kinder bis 14 Jahren bleiben von der Corona-Regeln ausgenommen.
- Schulen und Kitas: Von Mittwoch an bis zum 10. Januar schließen in ganz Deutschland Schulen und Kitas. „Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt.“ Eine Notfallbetreuung soll gewährleistet werden, zudem soll Distanzlernen ermöglicht werden. Abschlussklassen können gesonderte Regelungen erhalten, heißt es im Beschlusspapier von Bund und Ländern.
- Lockdown/Shutdown für Einzelhandel und Dienstleistungen: Der „Lockdown light“ wird noch einmal verschärft. Ab Mittwoch schließen viele Geschäfte im Einzelhandel. Offen bleiben der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und der Großhandel.
- Zudem betrifft der Shutdown viele Dienstleistungsbereiche. Geschlossen werden Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe. Geöffnet bleiben dürfen Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege.
- Weihnachten: Zwischen dem 24. und 26. Dezember wird es bei den Kontaktbeschränkungen in Deutschland Ausnahmen geben. Es dürfen sich dann auch Menschen aus mehr als nur zwei Haushalten zum Fest treffen: Menschen eines Hausstandes dürfen zusammenkommen mit „4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis“. Damit sind Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen gemeint. In der Woche vor Weihnachten sollen die Bürger Kontakte so gut es geht reduzieren, um das Risiko einer Ansteckung an Weihnachten zu reduzieren („Schutzwoche“).
- Silvester: Am 31. Dezember gilt in Deutschland ein An- und Versammlungsverbot. Zudem dürfen keine Feuerwerkskörper verkauft werden. Außer auf öffentlichen Plätzen ist das Böllern dieses Silvester zwar nicht generell verboten, doch Bürgern wird davon abgeraten.
- Gastronomie und Alkoholverbot: Restaurants, Imbisse, Kneipen und Cafés bleiben weiterhin geschlossen, die Mitnahme und Lieferung von Speisen und Getränken außer Haus bleibt jedoch weiterhin erlaubt. Zudem wurde ein Alkoholverbot in in der Öffentlichkeit bis zum 10. Januar beschlossen. „Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.“
- Kirchen und Gottesdienste: Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte bleiben weiterhin erlaubt, doch die Corona-Regeln werden nochmals verschärft: „Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Bei Zusammenkünften, in der Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, ist ein Anmeldungserfordernis einzuführen.“
- Altenheime und Pflegedienste: Um die Sicherheit in Pflegeeinrichtungen zu verbessern, stellt der Bund medizinische Schutzmasken und übernimmt die Kosten für Antigen-Schnelltests. Zudem werden die Länder eine verpflichtende Testung des Pflegepersonals mehrmals die Wochen einführen, auch für ambulant arbeitende Pflegekräfte. „In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden.“
- Reisen/Tourismus: Die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten raten weiterhin von touristischen Reisen im In- und Ausland ab. Bei einer Rückkehr aus einem Corona-Risikogebiet ist eine Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend, zudem steht dann eine sofortige Quarantäne von 10 Tagen an. „Eine Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5. Tag nach der Einreise abgenommen wurde.“
- Hotspots: Bei einem 7-Tages-Inzidenz-Wert von 50 sollen regional erste Beschränkungen greifen, ab einer Inzidenz von 200 sollen weitreichendere Maßnahmen folgen. Diese „Hotspot-Strategie“ betonten Merkel und die Länderchefs nach der Konferenz am Mittwoch erneut.
- Wirtschaftshilfen: Für die von dem Lockdown betroffenen Unternehmen kündigte der Bund weitere Überbrückungshilfen an. Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe sollen so finanziell unterstützt werden. „Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern.“
Bund-Länder-Konferenz am 2. Dezember: Lockdown wird bis Januar verlängert – Corona-Regeln bleiben
Bei einer weiteren Bund-Länder-Konferenz am Mittwoch (2. Dezember) haben sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder erneut über die Corona-Regeln ausgetauscht. Sie beschlossen in diesem Zusammenhang eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 10. Januar für die Gastronomie, Theater, Museen sowie Freizeiteinrichtungen. „Im Grundsatz bleibt der Zustand, wie er jetzt ist“, erklärte Merkel bei der anschließenden Pressekonferenz.
Ziel sei es, die 7-Tages-Inzidenz in Deutschland wieder unter den kritischen Wert von 50 zu senken. Davon sei das Land aber noch „sehr weit entfernt“, wie die Kanzlerin auf der Pressekonferenz nach dem Bund-Länder-Gespräch erklärte. Deswegen wurde nun der Gastro- und Kultur-Lockdown bis Januar verlängert. Bund und Länder werden am 4. Januar erneut über die bestehenden und möglicherweise weitere Corona-Regeln sprechen.
Bund-Länder-Konferenz am 25. November: Lockdown-Verlängerung und strengere Coronavirus-Maßnahmen
Rund Sieben Stunden dauerte die Bund-Länder-Konferenz am 25. November (Mittwoch) zwischen den Ministerpräsidenten und Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Es gab auch einiges zu besprechen – und das soll laut übereinstimmender Medienberichte auch das eine oder andere Mal für Streit gesorgt haben. Schließlich ging es neben einer Verlängerung des „Wellenbrecher-Lockdowns“ auch um weiterer Coronavirus-Regeln, die nicht unumstritten sind. Dabei standen vor allem Schulen, der Einzelhandel, Weihnachten und Silvester auf dem Plan.
Neben einer Verlängerung des Lockdowns bis zum 20. Dezember (vorerst), sollen nun deutschlandweit die Weihnachtsferien bereits am 21. Dezember beginnen. Vorreiter war hier die NRW-Landesregierung um Armin Laschet (CDU) gewesen. Allerdings gibt es nun auch ein strengeres Hygiene-Konzept für den Einzelhandel, das nur noch einen Kunden pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche erlaubt. Diese Coronavirus-Regeln gelten nun ab dem 1. Dezember:
- Lockdown: Der Lockdown-light wird bis zum 20. Dezember verlängert. Am 15. Dezember tagen Bund und Länder über das Vorgehen nach den Feiertagen.
- Einzelhandel: Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. Ab 800 Quadratmetern Ladenfläche muss pro Kunde im Einzelhandel jedoch mindestens ein Raum von 20 Quadratmetern zur Verfügung stehen. In diesem Artikel erklären wir, welche Auswirkungen die neuen Coronavirus-Regeln auf den Einkauf in Supermärkten wie Aldi und Lidl haben.
- Weihnachten: In der Weihnachtszeit (23. Dezember bis 1. Januar) dürfen sich bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen.
- Weihnachtsferien: Die Weihnachtsferien beginnen bundesweit am 21. Dezember.
- Kontaktbeschränkung: Außerhalb der Weihnachtszeit dürfen sich höchstens fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Es wird empfohlen, sich lediglich mit festgelegten Freunden zu treffen. Kinder bis 14 Jahre sind von der Regelung ausgenommen.
- Silvester: Das Böllerverbot an Silvester ist zum Teil gekippt worden. So gilt es lediglich auf belebten Plätzen, nicht aber im Privatbereich. Auch der Kauf und Verkauf von Feuerwerk bleibt erlaubt. Die Regierungen appellieren jedoch an die Bürger, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten.
- Maskenpflicht: Die Maskenpflicht besteht unverändert in öffentlichen Gebäuden, dem Personennahverkehr und belebten Straßen in der Innenstadt.
- Schulen: Der Präsenzunterricht soll so lange wie möglich fortgesetzt werden. Erst wenn der Inzidenzwert in einer Stadt die 200 überschreitet, soll auf Wechsel- oder Hybridunterricht umgestellt werden. An Schulen gilt eine Maskenpflicht im Unterricht ab der 7. Klasse, die jedoch abhängig von den lokalen Corona-Zahlen ist. Bei mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Menschen gilt die Maskenpflicht. Positiv getestet Schüler sowie ihre Mitschüler müssen sofort in eine fünftägige Quarantäne.
- Hotspots: In Städten, deren Inzidenzwert die 200 überschreitet, soll es verschärfte Maßnahmen geben. Wie diese konkret aussehen, ist noch nicht bekannt.
- Reisen: Bund und Länder bitten die Bürger dringend, auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Übernachtungen in Hotels sollen nur noch aus nicht-touristischen Gründen gestattet werden.
- Home-Office: Unternehmen in Deutschland sind „eindringlich“ dazu aufgerufen, Heimarbeit für ihre Mitarbeiter zu ermöglichen. Für die Beratung und Kontrolle sollen die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger die Firmen zur Seite stehen.
- Sport: Mindestens bis Weihnachten ist auch der Sport vom Teil-Lockdown betroffen. Der Profi-Sport, wie zum Beispiel in Bundesliga bei Arminia Bielefeld, wird bis Ende des Jahres unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Mit wenigen Ausnahmen untersagt bleibt weiterhin der Amateur- und Breitensport.
- Gottesdienste: Diese sollen weiterhin möglich bleiben, sofern die Hygieneregeln eingehalten werden. Zu Weihnachten sollen die Kirchen Konzepte zur Kontaktreduzierung bei Gottesdiensten erarbeiten.
- Entschädigungen: Die im November festgelegten Entschädigungen für Firmen bleiben auch für den Dezember bestehen. Es werden Finanzhilfen von 17 Milliarden Euro geplant. Kleine Betriebe sollen bis zu 75 Prozent des Umsatzes von November erhalten, größere Unternehmen bis zu 70 Prozent.
Bund-Länder-Treffen am 16. November 2020: Strengere Coronavirus-Regeln werden verschoben
Bereits bevor Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten bei der Bund-Länder-Konferenz am 16. November in einer Video-Schalte miteinander berieten, waren sich viele Nachrichtenportale sicher: Jetzt kommen härtete Maßnahmen. Grund dieser Annahme war ein Beschlusspapier des Bundes, das unter anderem dem ARD-Hauptstadtstudio vorlag. Doch aus den strengeren Corona-Regeln wurde nichts.
Angeblich sträubten sich die Ministerpräsidenten gegen härtere Maßnahmen. Im Gespräch war eine Verschärfung der Maskenpflicht in Schulen sowie strengere Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich. Dies habe Angela Merkel durchsetzen wollen. Doch ihre Pläne scheiterten, so scheint es, am Widerstand der Ministerpräsidenten. Diese wollten die Bund-Länder-Konferenz dazu nutzen, um erste Resultate der bereits beschlossenen Lockdown-Regeln zu besprechen. Die Entscheidung über strengere Corona-Regeln wurde nun auf den 25. November verschoben.
Nach der Bund-Länder-Konferenz am 16. November sieht der ‚Corona-Fahrplan‘ neben den bereits beschlossenen Regeln des „Lockdowns“, die weiterhin gelten (siehe Abschnitt weiter unten), folgendermaßen aus:
- Treffen im Privaten: Zusammenkünfte sollten sich auf „einen festen weiteren Hausstand“ beschränken, das gilt auch für Kinder und Jugendliche. Auf private Feiern soll vollständig verzichtet werden.
- Private Reisen: Auf „nicht notwendige private Reisen und touristische Tagestouren“ ist weiterhin zu verzichten. Öffentliche Verkehrsmittel sollten möglichst vermieden werden.
- Krankschreibung per Telefon: Menschen mit Atemwegserkrankungen haben die Möglichkeit, sich von ihrem Arzt telefonisch krankschreiben zu lassen. Besonders gefährdete Menschen sollen zum Schutz vor dem Coronavirus ab Dezember 15 vergünstigte FFP2-Masken bekommen (ein Exemplar pro Winterwoche).
- Impfstoff: Im ersten Quartal kommenden Jahres wird es voraussichtlich mindestens einen zugelassenen Impfstoff geben. Die Bundesländer in Deutschland sollen dafür sorgen, dass ihre Impfzentren kurzfristig in Betrieb gehen können. Da die Kontaktnachverfolgung in vielen Fällen nicht mehr möglich ist, soll die Quarantäne-Pflicht ab Dezember möglicherweise ausgeweitet werden.
11. November 2020: Längere Weihnachtsferien in NRW – Lob und Kritik an Coronavirus-Maßnahme
Während noch immer unklar ist, inwiefern in Deutschland überhaupt Weihnachten gefeiert werden kann, preschte ein Bundesland bereits vor: In NRW wurden die Weihnachtsferien wegen Corona vorgezogen. Somit fällt der letzte Schultag nicht mehr auf den 22. Dezember, sondern auf den 18. Dezember, einen Freitag. Die Familien hätten so die Möglichkeit, sich vor Heiligabend mehrere Tage in eine freiwillige Isolation zu begeben, um dann auch mit der erweiterten Familie Weihnachten feiern zu können. Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) kündigte an, die beiden Extra-Ferientage vermutlich an Karneval wieder „abzuziehen“.
In Baden-Württemberg kam die Idee gut an: In dem Bundesland dürfen die Schulen ebenso die Weihnachtsferien vorziehen und die beweglichen Ferientage dafür nutzen. Einen einheitlichen Beschluss für das gesamte Bundesland gibt es nicht. Auch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) lobte die Corona-Maßnahme. Kritik an der Corona-Regel aus NRW kam jedoch aus anderen Bundesländern, wie die Kollegen von merkur.de* berichten. Die vorgezogenen Ferien würden zu Betreuungsproblemen führen, merkte zum Beispiel Sachsens Kultusminister Christian Piwarz (CDU) an. Ein Ministeriumssprecher aus Niedersachsen merkte an, dass die fünf freien Tage, die die Familien für eine Isolation hätten, zu kurz seien. Es werde somit eine „Scheinsicherheit“ verbreitet.
Bund-Länder-Treffen am 28. Oktober 2020: Ein „Wellenbrecher-Lockdown“ ist beschlossen
Nachdem die Zahl der Neuinfektionen in Deutschland im Oktober drastisch angestiegen war, berieten sich Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder bei einer Bund-Länder-Konferenz am 28. Oktober über den Erlass weiterer, deutschlandweiter Maßnahmen. Diese fielen streng aus: Mit einem sogenannten „Wellenbrecher-Lockdown“ soll der rasante Anstieg der Infektionen unterbrochen werden. Ziel ist es ebenso, die vollständige Auslastung der Intensivbetten zu verhindern.
Der neue „Lockdown Light“, wie er auch genannt wurde, beinhaltete unter anderem verschärfte Kontaktbeschränkungen, die Schließung von Gastronomie-Betrieben und Freizeiteinrichtungen sowie ein erneutes Beherbergungsverbot. Die Corona-Regeln traten am 2. November in Kraft und gelten zunächst für vier Wochen. Eine Verlängerung ist jedoch nicht ausgeschlossen, sollte die Zahl der Neuinfektionen nicht deutlich sinken. Die Lockdown-Maßnahmen in der Übersicht:
- Kontakte: Bürger werden dazu aufgefordert, Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch maximal zehn Personen aus zwei Hausständen treffen.
- Feiern: Feiern auf öffentlichen Plätzen, in privaten Wohnungen und Einrichtungen bezeichnete Merkel als „inakzeptabel“.
- Schulen und Kindergärten: Schulen und Kitas sowie Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe bleiben geöffnet.
- Gastronomie: Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen müssen schließen. Ausgenommen sind Kantinen, Außer-Haus-Verkauf bleibt erlaubt.
- Dienstleistungen: Der Einzelhandel soll weitestgehend geöffnet bleiben, vor allem Supermärkte. Jedoch ist nur ein Kunde pro 10 Quadratmeter in Läden erlaubt. Schließen müssen Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios. Physiotherapien dürfen weiter stattfinden, Friseure dürfen auch geöffnet bleiben.
- Freizeit: Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden abgesagt. Zudem müssen Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle schließen. Gottesdienste dürfen unter Einhaltung der Hygiene-Bestimmungen weiter stattfinden.
- Sport: Der Amateursport wird eingestellt, dadurch können auch Vereine nicht mehr trainieren. Schließen müssen Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder sowie Saunen. Beim Profisport sind keine Zuschauer mehr erlaubt. Individualsport (alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes) bleibt erlaubt, also ist z.B. Joggen kein Problem.
- Reisen/Urlaub: Auf Ausflüge und Reisen sollten die Bürger möglichst verzichten. Übernachtungen in Hotels und Pensionen sind nur noch für nicht-touristische Zwecke erlaubt.
- Finanzielle Unterstützung für Firmen: Der Bund stellt finanzielle Hilfen im Umfang von 10 Milliarden Euro bereit für Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen Regeln betroffen sind.
„Wir müssen handeln, und zwar jetzt“, sagte Angela Merkel, als sie bei einer Pressekonferenz die neuen Corona-Regeln vorstellte, wie auch msl24.de* berichtet. Nur 25 Prozent aller Infektionen könnten noch nachvollzogen werden – bei 75 Prozent der Fälle sei völlig unklar, wann und wo sich die betroffenen Menschen mit dem Coronavirus* angesteckt hätten. Deswegen brauche es, wie bereits im Frühjahr, erneut eine „nationale Kraftanstrengung“ im November 2020. (*Merkur.de und msl24.de sind Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.)
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