Prozess am Landgericht
Missbrauchsprozess in Münster: Angeklagter räumt noch mehr Taten ein
Seit November wird gegen Adrian V. und weitere Angeklagte im Kindesmissbrauchsprozess verhandelt. Ein Angeklagter gab nun zu, noch mehr Jungen misshandelt zu haben.
Update: 24. März. Der 31. Verhandlungstag zum Missbrauchskomplex von Münster brachte einmal mehr einige neue Erkenntnisse mit sich. Vor den Zeugenstand wurde Enrico L. gerufen, der sich knapp drei Stunden zu den ihm vorgeworfenen Taten äußerte – wie so häufig unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Wie die WN berichten, soll sich der Angeklagte aus Schorfheide vor dem Landgericht dabei noch schwerer belastet haben.
Der 42-Jährige soll zugegeben haben, noch mehr Kinder schwer missbraucht zu haben, als er ursprünglich zugegeben hatte. Dennoch soll er von sich behauptet haben, ein guter Vater zu sein. Die ebenfalls angeklagte Mutter des Hauptbeschuldigten Adrian V. soll er bei seinen Aussagen hingegen entlastet haben. Der Besitzerin der mittlerweile abgerissenen Gartenlaube in Münster wird vorgeworfen, von den Taten ihres Sohnes gewusst zu haben. Adrian V. soll dort teilweise mit anderen Männern mehrere Jungen schwer sexuell missbraucht haben.
Derweil könnte der Mammutprozess um den Kindesmissbrauch schneller zum Ende kommen als geplant. Wie Gerichtssprecher Steffen Vahlhaus bestätigt, plant das Gericht gegen Ostern mit der Zeugenbefragung abzuschließen. Anschließend stünden noch die Gutachten der Sachverständigen und zum Schluss die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf dem Plan. Einen Termin für die Urteilsverkündigung gibt es bislang noch nicht.
Missbrauchsprozess in Münster: Mutter des opfers wusste wohl von Adrians Neigungen
Update: 9. März. Am 28. Tag im Missbrauchsprozess von Münster wurden mehrere Mitarbeiter des Jugendamts befragt. Die Verhandlung ist bisher fast ausschließlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden – da bildete auch der Montag keine Ausnahme. Der Vorsitzende hatte den Antrag innerlich scheinbar schon genehmigt, bevor er überhaupt gestellt wurde.
Ein Ausschluss der Öffentlichkeit muss an jedem Prozesstag aufs Neue beantragt werden und hängt davon ab, welche Details in den kommenden Stunden besprochen werden. Sollten diese den persönlichen Lebensbereich eines der Prozessbeteiligten betreffen, kann ein entsprechender Antrag gestellt werden. Vor allem, wenn es um Kinder und Jugendliche geht, wie in dem Prozess in Münster, ist das meistens der Fall.
Am Montag ging es in dem Missbrauchsprozess in Münster jedoch lediglich um die Wohnsituation des angeklagten Adrian V. mit seiner Freundin und deren damals zehnjährigen Sohn. Dieser ist in dem Prozess das Hauptopfer, da er von seinem Ziehvater immer wieder anderen Männern für sexualisierte Gewalttaten überlassen wurde.
Was genau in dem Gerichtssaal in Münster besprochen wurde, ist also nicht bekannt. Die Mitarbeiter des Jugendamtes sagten Informationen der WN zufolge aus, dass die Mutter des Kindes keine Amtshilfe wollte – obwohl sie von der pädophilen Neigung ihres Freunds wusste. Der Prozess gegen Adrian V. wird am Donnerstag (11. März) fortgesetzt. Darüber hinaus wird am Dienstag (9. März) noch ein Urteil in dem Komplex erwartet: Ein 27-Jähriger aus Aachen muss sich vor dem Landgericht Münster ebenfalls in dem Missbrauchsfall verantworten.
Missbrauchs-Komplex in Münster: Was wusste die Mutter von Adrian V.?
Update: 24. Februar. Wusste Carina V., die Mutter des Hauptangeklagten Adrian V., was ihr Sohn monatelang in der Gartenlaube in Münster-Kinderhaus trieb? Welches Leid er den Kindern zufügte? Um diese Frage ging es am 24. Verhandlungstag am Landgericht. Geladen waren am Dienstag (23. Februar) drei Zeugen.
Zunächst äußerte sich ein Polizeibeamter, der die Chatverläufe des 27-Jährigen untersucht hatte, wie Gerichtssprecher Steffen Vahlhaus auf Anfrage bestätigt. Darin enthalten war auch ein reger Austausch mit seiner Mutter, die in einer Kita in Münster als Erzieherin gearbeitet hatte und Besitzerin der Laube war. So soll Adrian V. seine Mutter in einem Fall ermahnt haben, sich im Vorfeld zu melden, sollte sie zur Gartenlaube kommen. Wie schon zu Beginn des Prozesses berichtet, soll Carina V. am Morgen nach dem Geburtstag des Hauptangeklagten, an dem er gemeinsam mit anderen Männern Jungen stundenlang vergewaltigt haben soll, den Beteiligten Frühstück gemacht haben. Dieser Umstand war jedoch nicht Bestandteil der Verhandlung am gestrigen Dienstag.
Zwei weitere Zeugen wurden an diesem Tag zum Landgericht Münster geladen. Ein Polizist, der einen Live-Chat zwischen Adrian V. und einem der anderen Angeklagten ausgewertet hatte, sowie ein Bekannter des Beschuldigten aus Münster und dessen Mutter. Ob Carina V. von den Taten ihres Sohnes wusste, konnte auch er nicht einhellig beleuchten. Jedoch berichtete der Zeuge, dass die Mutter bei einem vergangenen Gerichtstermin des Hauptangeklagten, der bereits wegen ähnlicher Missbrauchsdelikte sowie Besitzes von Kinderpornographie vorbestraft war, anwesend gewesen sein soll.
Belastend wirkten sich indes die sogenannten „Proof-Zettel“ aus, die von Gutachtern im Zuge der Ermittlungen untersucht worden waren und auf denen die Fingerabdrücke von Adrian V. gefunden wurden. Mit diesen Zetteln sollen Kinderfotos in Pädophilen-Chats angeboten worden sein. Am Donnerstag (25. Februar) wird der Prozess in Münster fortgeführt.
Münster: Neue Details im Missbrauchsprozess enthüllt
Update: 19. Februar. Wie wurde Adrian V., der über Monate hinweg mehrere Kinder brutal missbraucht haben soll, von seinen Mitmenschen wahrgenommen? Am 23. Verhandlungstag im Prozess um den großen Missbrauchskomplex aus Münster gab es diesbezüglich einen kleinen Einblick. Als Zeuge wurde ein ehemaliger Arbeitgeber geladen, in dessen Firma der Hauptangeklagte als IT-Fachmann gearbeitet hatte.
Der Zeuge fand nur lobende Worte für Adrian V., der sich während seiner Zeit dort nie habe etwas zuschulden kommen lassen. Von dem, was der 27-Jährige mit den Kindern angestellt haben soll, habe der Arbeitgeber nie etwas gewusst. Auf seinem Arbeits-PC soll der Angeklagte kinderpornografisches Material gespeichert haben. Die Datenträger wurden damals von den Ermittlern sichergestellt – auch davon habe der Bekannte des Münsteraners nichts gewusst.
Zudem ging es am Donnerstag (18. Februar) auch um das Verhältnis zwischen Adrian V. und dem Angeklagten aus Staufenberg. Eine Nachbarin von Tobias S. berichtete im Zeugenstand, dass der Beschuldigte aus Münster in einer Dreiecks-Beziehung mit dem 30-jährigen Angeklagten und dessen Freundin gewesen sei, wie Gerichtssprecher Steffen Vahlhaus auf Anfrage berichtet.
So soll sich die Zeugin hin und wieder gewundert haben, dass der Sohn von Tobias S. nicht in der Wohnung in Staufenberg gewesen sei. Wie sich herausstellte, soll das Kind mehrere Male bei Adrian V. in Münster zum Missbrauch gefahren worden sein. Im Gegenzug sei der Ziehsohn des Hauptangeklagten zum Beschuldigten Tobias S. gebracht und dort ebenfalls schwer missbraucht worden. Am Dienstag (23. Februar) wird der Prozess am Landgericht fortgesetzt.
Landgericht Münster zeigt Missbrauchsbilder und -videos von Adrian V.
Update: 17. Februar. Beim 22. Verhandlungstag im großen Kindesmissbrauchsprozess wurden den Anwesenden am Landgericht Münster am Dienstag (16. Februar) die grausamen Taten, die Adrian V. und seine Mittäter begangen haben sollen, vor Augen geführt. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit sagten fünf Polizeibeamte aus, die die Unmengen an kinderpornografischem Material im Zuge der damaligen Ermittlungen ausgewertet hatten, die der Hauptangeklagte angefertigt hatte.
Einige dieser Videos und Bilder, die zum Teil auch in der Gartenlaube in Münster-Kinderhaus entstanden waren, wurden nun während der Verhandlung am Dienstag auf einer Leinwand gezeigt, wie Gerichtssprecher Steffen Vahlhaus auf Anfrage bestätigte. Auch Chatverläufe zwischen Adrian V. und den anderen Angeklagten mit pädophilem Inhalt waren während der Zeugenbefragung der Polizisten zu sehen.
Am Donnerstag (18. Februar) soll der Mammutprozess um den schweren Kindesmissbrauch fortgesetzt werden. Als Zeuge ist ein Arbeitgeber des Hauptangeklagten Adrian V., der über mehrere Monate seinen Ziehsohn und andere Jungen in Münster schwer missbraucht haben soll, geladen. Ebenso soll eine Person aus dem Umfeld des Beschuldigten Tobias S. (30) aus dem hessischen Staufenberg vor dem Landgericht aussagen. Ein Urteil gegen den 27-jährigen Hauptangeklagten ist für Ende Mai anvisiert.
Kindesmissbrauch in Münster: Weiterer Prozess gestartet
Update: 12. Januar. Am heutigen Dienstag startet ein weiterer Prozess rund um den Missbrauchskomplex in Münster. Angeklagt ist ein 27-Jähriger aus Aachen, dem mehrfacher Kindesmissbrauch vorgeworfen wird. Das Opfer ist der inzwischen 11-jährige Ziehsohn des Hauptangeklagten Adrian V.
Um 9.30 Uhr wird der Fall vor dem Landgericht in Münster verhandelt. Im Zuge des Missbrauchskomplexes wurde ein 36-Jähriger bereits zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Verfahren gegen Adrian V. läuft derweil noch und wird sich auch noch über einige Wochen hinziehen. Zunächst soll es um den 27-Jährigen aus Aachen gehen.
Der Angeklagte soll über den Missbrauch des Elfjährigen aus Münster hinaus Fotos von Kindern aus der Verwandtschaft gemacht haben. Die Jungen waren darauf unbekleidet. Zu den Vorwürfen wollte der 27-Jährige sich bislang nicht äußern. Ein Teil des Prozesses wird vermutlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, um die Opfer zu schützen.
Insgesamt werden dem 27-Jährigen 18 Handlungen vorgeworfen, für die er sich nun vor dem Landgericht in Münster verantworten muss. Davon handelt es sich um 13 Taten im Zusammenhang mit den Kindern aus Dortmund, bei denen es jedoch nicht zu einem schweren sexuellen Missbrauch gekommen sein soll. Zu den anderen Gelegenheiten hatte er sich mit Adrian V. und seinem Ziehsohn getroffen und sich mehrfach an dem Elfjährigen vergangen.
Prozess um schweren Kindesmissbrauch in Münster: Angeklagter kündigt Aussage an
Update: 8. Januar. Der Prozess um den schweren und mehrfachen Kindesmissbrauch in Münster wurde am Donnerstag (7. Januar) am Landgericht fortgeführt. Am 14. Verhandlungstag erklärten die Verteidiger des Angeklagten Marco S., dass der Hannoveraner noch in diesem Januar eine umfangreiche Aussage tätigen werde. Dies bestätigte Gerichtssprecher Gregor Saremba auf Anfrage.
Wann genau und in welchem Umfang die Einlassung des 35-Jährigen erfolgen wird, sei jedoch noch unklar. Dem Angeklagten werden insgesamt vier Taten vorgeworfen. So soll er unter anderem an einem April-Wochenende 2020 in der Gartenlaube in Münster gemeinsam mit dem Hauptangeklagten Adrian V. zwei Jungen über einen längeren Zeitraum schwer missbraucht haben – unter anderem den Ziehsohn des Münsteraners.
Marco S. hatte sich, wie auch Adrian V. und dessen Mutter, die ebenfalls auf der Anklagebank am Landgericht Münster sitzt, während der Ermittlungen und der bisherigen Verhandlung nicht zu den Vorwürfen geäußert. Dies wird sich nun zumindest im Falle des Hannoveraners ändern. Zuvor hatte bereits ein anderer Angeklagter vor Gericht ausgesagt: Der aus Schorfheide stammende Enrico L. hatte im vergangenen Dezember die ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfenen Taten eingeräumt.
Prozess in Münster: 13 Mal Kinder missbraucht? Mutter wirft Sohn Kusshand zu
Update: 18. Dezember. In dem Mammutprozess um den mehrfachen schweren Kindesmissbrauch hat ein weiterer Prozess gegen einen Beschuldigten begonnen. Angeklagt ist am Landgericht Münster ein 35-Jähriger aus Hannover, der ebenfalls in den Fall um den Hauptangeklagten Adrian V. verstrickt sein soll. Matthias A. wurde im vergangenen Sommer festgenommen – er soll in 13 Fällen Kinder schwer missbraucht haben, so die Anklage.
Der Beschuldigte soll unter anderem gemeinsam mit dem Hauptangeklagten Adrian V. dessen damals neunjährigen Ziehsohn in der Gartenlaube in Münster-Kinderhaus missbraucht haben. Der Junge soll von Matthias A. auch in dessen Wohnung in Hannover sowie während eines Urlaubsaufenthalts auf Sylt und Mallorca missbraucht worden sein. Zudem soll noch ein weiteres Kind Opfer des Mannes geworden sein.
Wie die Bild berichtet, machte der 35-Jährige vor Gericht einen ruhigen Eindruck. Am ersten Prozesstag in Münster waren auch seine Eltern anwesend, die vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machten. Die Mutter warf ihrem Sohn, der 13 Mal Kinder vergewaltigt haben soll, beim Verlassen des Gerichtssaals einen Kussmund zu. Dem Vater winkte Matthias A. zu, der dies wiederum erwiderte.
Von den Taten, die Matthias A. begangen haben soll, gibt es keine Bild- und Tonaufnahmen. Für die Verteidigung sei die Beweislast gegen ihren Mandanten daher alles andere als eindeutig, ließ sie vor Gericht in Münster wissen. In dem Missbrauchskomplex aus Münster wurden vor wenigen Tagen erst zwei weitere Beschuldigte festgenommen. Auch sie sollen den Ziehsohn von Adrian V. schwer missbraucht haben.
Missbrauchsprozess in Münster: Angeklagter will nicht, dass Videos gezeigt werden
Update: 10. Dezember. Nach knapp einwöchiger Pause wurde der Prozess um den Kindesmissbrauch in Münster am Mittwoch (9. Dezember) am Landgericht fortgesetzt. Dort wurden zunächst zwei Polizeibeamte als Zeugen befragt, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die Auswertung der Videos informierten, die Adrian V. und die anderen Angeklagten beim Missbrauch der Jungen in der Gartenlaube zeigen.
Um eben jene Videos ging es auch am restlichen Prozesstag, wie Landgerichtssprecher Steffen Vahlhaus gegenüber msl24.de verriet. Die Kammer will zur weiteren Beweisführung die von Adrian V. angefertigten Videos vor Gericht zeigen – da dort eben jene Taten gezeigt würden, über die am Landgericht verhandelt wird. Die Verteidigung von Enrico L., einer der Angeklagten, der seinen eigenen Sohn sowie den Ziehsohn des Hauptangeklagten in Münster missbraucht hatte, war jedoch dagegen.
Das Zeigen dieser Videos sei „nicht vertretbar“, argumentierte die Verteidigung. Zudem seien die Filmaufnahmen heimlich gemacht worden und verstießen somit gegen das Datenschutzgesetz. Die in den Videos gezeigten Personen seien möglicherweise nicht damit einverstanden gewesen, gefilmt zu werden – argumentiert die Verteidigung. Die Kammer erachtet das Zeigen der Aufnahmen vor dem Landgericht Münster jedoch als vertretbar, da das öffentliche Interesse in diesem Fall überwiege.
Schließlich meldete sich noch Enrico L. (27) zu Wort. Auch er möchte verhindern, dass das Gericht die Aufnahmen vom schweren Kindesmissbrauch zeigen. Er wollte weitere umfassende Aussagen zu den Geschehnissen in Münster machen, um diese Beweisführung zu verhindern. Die Kammer ließ ihn daraufhin zwei Stunden lang Angaben zu den Taten machen, wollte aber nicht versprechen, dass dies das Zeigen der Videoaufnahmen verhindern werde. Der Prozess soll am Freitag (11. Dezember) fortgesetzt werden. Dann will der Angeklagte Enrico L. noch weitere Geständnisse ablegen.
Münster: Polizist erhebt schwere Vorwürfe gegen Mutter von Adrian V.
Update: 3. Dezember, 19.56. Der Missbrauchsprozess in Münster wurde am Donnerstag (3. Dezember) fortgesetzt. Der Hauptangeklagten Adrian V. wird beschuldigt, sich mehrfach an seinem Ziehsohn vergangen zu haben. Vier weitere Personen sind wegen Beihilfe und Mitwirkung angeklagt. Im Mai dieses Jahres suchten Beamte der Polizei nach dem Kind. Einer der Ermittler wurde nun als Zeuge vernommen. Er erhebt schwere Vorwürfe gegen die Mutter des Jungen.
Nach Angaben des Polizeibeamten soll die Frau nicht an der Suche ihres zehnjährigen Sohnes mitgewirkt haben, berichten die WN. „Sie hat uns nicht geholfen“, erklärte der Kriminalhauptkommissar in seiner Vernehmung als Zeuge. Detailliert beschrieb er den Ablauf der Wohnungsdurchsuchung. Das Zuhause von Adrian V., dass sich in einem Mietshaus im Norden der Stadt Münster befindet, soll vollgestopft mit IT-Technik und hochwertigem Spielzeug gewesen sein.
Am 13. Mai wurden die Räumlichkeiten von den Ermittlern auf den Kopf gestellt. Sie hatten gehofft, den Jungen in der Wohnung in Münster zu finden. Doch stattdessen fanden die Polizeibeamten nur die Lebensgefährtin von Adrian V. vor. Der Zeuge geht davon aus, dass die Mutter, wie er sagt, „seit Tagen keinen Kontakt mehr zum Kind hatte.“ Die Frau gab an, dass ihr Junge bei Freunden sei. Wo genau sich das Kind aufhielte, könne sie jedoch nicht sagen. Auch den Entsperrcode für ihr Smartphone verriet sie nicht. So hatte sich die Mutter in dem Missbrauchskomplex selbst verdächtig gemacht. Die Ermittlungen gegen sie laufen noch immer. Der Missbrauchsprozess in Münster dauert weiter an.
Münster – Missbrauchsprozess gegen Adrian V – erste Zeugen werden vernommen
Update: 19. November. Der dritte Tag im Missbrauchsprozess von Münster startete am Donnerstag. Der Großteil der Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Heute wurden ersten Zeugen gehört, darunter die Polizisten, die an der Durchsuchung bei dem Hauptbeschuldigten Adrian V. beteiligt waren.
Wie die WN berichten, wurde im Gerichtssaal eine Leinwand aufgehängt. Dort könnte im Verlauf des Prozesses noch Videomaterial gezeigt werden, das für den Fall relevant ist. Adrian V. aus Münster wird des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs beschuldigt. Mit ihm vor Gericht steht außerdem seine Mutter und drei weitere Männer, die sich ebenfalls an Kindern vergangen haben sollen.
Ein Antrag auf den Ausschluss der Öffentlichkeit muss an jedem Verhandlungstag aufs Neue gestellt werden. Am Donnerstag wurde diesem vom Landgericht Münster stattgegeben, da die Zeugenaussagen sich auch auf die Sexualbereich des Angeklagten Adrian V. sowie auf die Intimsphäre der Opfer beziehen könnten.
Münster – Prozess um Kindesmissbrauch: Angeklagte schweigen vor Gericht
Update: 13. November. Fünf Personen stehen seit Donnerstag (12. November) auf der Anklagebank am Landgericht Münster. Gegen vier Männer wird wegen schweren Kindesmissbrauchs verhandelt. Die Mutter des Hauptverdächtigen Adrian V. steht wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch vor Gericht. Am Freitag begann der zweite Prozesstag.
Am Tag zuvor kamen bereits erste grausame Details ans Licht: So soll die Mutter von Adrian V. ihrem Sohn per SMS „viel Spaß“ für den bevorstehenden stundenlangen Missbrauch seines Stiefsohnes gewünscht und am Morgen danach ihm und den drei anderen Männern, die das Kind vergewaltigt hatten, Frühstück gemacht haben. Am Freitag hatten alle Angeklagte in Münster die Möglichkeit, sich zu den schweren Vorwürfen zu äußern.
Doch davon haben die Beschuldigten allem Anschein nach keinen Gebrauch gemacht und schwiegen sich weiterhin aus – wie schon während der Ermittlungen. Falls die Angeklagten am Landgericht Münster weiter die Aussage verweigern sollten, droht den betroffenen Kindern der schwere Gang vor den Zeugenstand.
Im Rahmen des immer weiter ausufernden Missbrauchskomplexes hat es nun eine weitere Festnahme gegeben. Dabei handelt es sich um einen 35-Jährigen aus Heiligenhaus (Kreis Mettmann). Aus Chatverläufen mit dem Festgenommenen und Adrian V. ging hervor, dass dieser ebenfalls am Missbrauch des damals neunjährigen Jungen in der Gartenlaube in Münster beteiligt gewesen war. Des Weiteren soll er den Stiefsohn des Münsteraners auch in seiner Wohnung in Heiligenhaus missbraucht haben. Der Hauptverdächtige Adrian V. hatte das Kind über einen längeren Zeitraum anderen Männern zum Missbrauch angeboten. Am kommenden Dienstag (17. November) wird der Prozess fortgesetzt.
Münster: Erster Prozesstag zum schweren Kindesmissbrauch
Update: 12. November, 17 Uhr. Einen solchen Medienandrang hat es in Münster sicherlich lange nicht mehr gegeben. Das große öffentliche Interesse am Prozess um dem schweren Kindesmissbrauch war am Landgericht nicht zu übersehen. Auch wenn viele Besucher den Auftakt gerne mitverfolgt hätten, durften neben sieben Pressevertretern nur drei Zuschauer dem Prozessbeginn beiwohnen.
Hauptangeklagter in dem Prozess, dessen abscheuliche Taten selbst erfahrene Ermittler an die Grenzen des ertragbaren stoßen ließen, ist Adrian V. aus Münster. Der 27-Jährige soll den damals neunjährigen Stiefsohn seiner Lebensgefährtin in einer Gartenlaube in Kinderhaus mehrfach missbraucht haben – teilweise gemeinsam mit drei weiteren Männern, die ebenfalls am Donnerstag auf der Anklagebank saßen. Adrian V. soll den Jungen zudem im Auto tausende Kilometer durch Deutschland gefahren haben, um ihn anderen Männern für sexualisierte Gewalttaten anzubieten.
Alle Beschuldigten hielten sich beim Betreten des Gerichtssaals am Donnerstag Aktenordner und Mappen vor das Gesicht. Ihren Ausdruck wollten sie den anwesenden Personen am Landgericht in Münster nicht preisgeben. Kurz nach Prozessbeginn beantragten Verteidigung sowie die Nebenkläger den Ausschluss der Öffentlichkeit, dem die Richter zustimmten. Die grausamen Details, die in der Anklageverlesung zu hören waren, sollten zum Schutz der betroffenen Kinder nicht an die Öffentlichkeit gelangen.
Neben dem damals neunjährigen Stiefsohn von Adrian V. sollen auch weitere Kinder Opfer des sexuellen Missbrauchs der vier Angeklagten gewesen sein. Bei der fünften Person auf der Anklagebank handelt es sich um die Mutter des Hauptverdächtigen. Sie war die Besitzerin der Gartenlaube in Münster-Kinderhaus und soll gewusst haben, was sich in den Räumen abgespielt hat.
Zum 27. Geburtstag von Adrian V. soll dieser gemeinsam mit drei weiteren Männern den Neunjährigen über viele Stunden lang vergewaltigt und die Taten zum Teil gefilmt haben. Bevor die Mutter des Hauptangeklagten die Gartenlaube in Münster verließ, soll sie ihrem Sohn noch „viel Spaß“ gewünscht haben – wohl wissend, was sich in den Stunden darauf abspielen würde. Am Morgen, nachdem dem Kind die Gewalttaten angetan wurden, soll die Mutter in die Laube zurückgekehrt sein und den vier Männern ein Frühstück zubereitet haben.
In den bis Ende Februar angesetzten Prozesstagen in Münster werden noch viele weitere Details über die Taten von Adrian V. und der vier anderen Angeklagten ans Licht kommen – die jedoch vermutlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sein werden. Ob sich die Beschuldigten zu den Vorwürfen äußern werden, ist bislang unklar. Davon wird auch abhängen, ob die Opfer möglichweise noch einmal aussagen müssen oder ob ihnen dies erspart bleibt.
Kindesmissbrauch: Prozess in Münster beginnt
Erstmeldung: 12. November, 10.20 Uhr. Münster – Am Landgericht in Münster startet am Donnerstag (12. November) im großen Missbrauchskomplex Münster der Prozess gegen den Hauptangeklagten Adrian V. (27) sowie vier weitere Mitangeklagte. Der IT-Fachmann soll dem damals neunjährigen Sohn einer Lebensgefährtin in den Jahren 2019 und 2020 wiederholt sexualisierte Gewalt angetan haben. Auch zwei weitere Jungen, damals 5 und 12 Jahre alt, sind unter den Geschädigten. Einige der Taten wurden gemeinschaftlich begangen. Adrian V. wird zudem vorgeworfen, die Taten aufgezeichnet und verbreitet sowie seinen Ziehsohn an andere Männer für Missbrauchstaten vermittelt zu haben.
Missbrauchskomplex Münster: Hauptprozess gegen Adrian V. und vier weitere Angeklagte
Neben dem 27-Jährigen müssen sich bei dem Hauptprozess am Landgericht in Münster vier weitere Angeklagte verantworten – unter anderem die Mutter von Adrian V. Ihr gehörte die mittlerweile abgerissene Gartenlaube in Münster-Kinderhaus, einer der Haupt-Tatorte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte, die zum Zeitpunkt der Festnahme in einer Kita arbeitete, von dem Kindesmissbrauch gewusst habe. Ihr wird Beihilfe vorgeworfen.
Zudem werden im Hauptprozess drei weiteren Angeklagten sexualisierte Gewalttaten an Kindern vorgeworfen. Es handelt sich dabei um Männer aus Hannover (35), Staufenberg (30) und Schorfheide (42). Neben dem Ziehsohn von Adrian V. ist auch der damals fünfjährige Sohn des Angeklagten aus Staufenberg unter den Opfern der Gewalttaten. Der Junge sowie der damals Neunjährige Ziehsohn sollen unter anderem an einem Wochenende im April dieses Jahres von den vier angeklagten Männern in der Gartenlaube gemeinschaftlich schwer missbraucht worden sein.
Missbrauchskomplex Münster: Fall nimmt immer größeres Ausmaß an
Es ist nach den jüngsten Missbrauchskomplexen von Lügde und Bergisch Gladbach einer der gravierendsten Fälle von sexualisierter Gewalt an Kinder in NRW. Rund 500 Terabyte an Daten, etwa 300.000 Stunden Videomaterial hatten die Beamten bei der Durchsuchung im Juni 2020 bei Adrian V. sichergestellt. Bei der Sichtung der Daten wurden die Ermittler aus Münster durch die Einheit für Cyberkriminalität der Staatsanwaltschaft Köln unterstützt. Und auch weiterhin nimmt der Fall immer größere Ausmaße an: Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die Ermittler aus Köln 19 weitere mutmaßliche Täter im Missbrauchsfall Münster ermitteln konnten.
Die mutmaßlichen Täter stammen aus ganz Deutschland sowie aus Österreich und Frankreich. 37 Verdächtige sind es mittlerweile. Zudem wurde nur einen Tag vor Beginn der Hauptverhandlung Anklage gegen zwei weitere Männer erhoben, die in den Missbrauchskomplex Münster involviert sein sollen. Der Hauptprozess gegen Adrian V. startet nun am Donnerstag um 13.30 Uhr am Landgericht in Münster. Es sind 30 Verhandlungstage angesetzt worden.
Landgericht Münster: Erster Prozess im Missbrauchsfall bereits gestartet
Der erste Prozess im Missbrauchsfall von Münster begann bereits eine Woche zuvor. Vor dem Landgericht Münster muss sich seit dem 3. November ein 53-Jähriger aus Norderstedt (Schleswig-Holstein) verantworten. Ihm wird vorgeworfen, den Ziehsohn von Adrian V. schwer sexuell missbraucht zu haben.
Laut einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur ließ sich der Angeklagte vor Gericht auf die Vorwürfe ein – wie genau ist jedoch nicht bekannt. Die Anklageverlesung sowie die Aussage des 53-Jährigen liefen aus Gründen des Opferschutzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Laut der Staatsanwaltschaft Münster habe der Tatverdächtige jedoch bereits vor Prozessbeginn gestanden und zudem weitere Angeklagte belastet.
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