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  5. Münster: Überraschende Einschätzung nach tödlicher CSD-Attacke

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20-Jähriger in U-Haft

"Keine homophobe Einstellung": Anklage nach tödlichem CSD-Angriff  

Münster

Am Rande des CSD in Münster wurde der 25-jährige Malte C. getötet. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Verdächtigen erhoben – und ist zu einer überraschenden Einschätzung gekommen.

Nach einem tödlichen Angriff beim Christopher Street Day (CSD) in Münster hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 20-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben. Foto: David Inderlied/dpa

Nach dem Tod von Malte C. herrschte in Münster sowie der gesamten LGBTQ-Bewegung Fassungslosigkeit. Der 25-Jährige wurde am Rande des Christopher Street Days am 27. August von einem Mann derart nieder geprügelt, dass dieser kurz darauf verstarb. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Verdächtigen erhoben.

Der Vorwurf gegen den 20-Jährigen, der am 2. September festgenommen worden war, lautet: Körperverletzung mit Todesfolge sowie Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung. In ihrer Anklageschrift erläutert die Staatsanwaltschaft Münster, was an dem Tag genau geschehen war.

Angeklagter bedrohte und beschimpft CSD-Teilnehmerinnen in Münster

Demnach soll sich der – offenbar angetrunkene – Beschuldigte mit zwei Bekannten zum CSD am Hafenplatz in Münster begeben haben. Gegen 20 Uhr soll der Mann drei Teilnehmerinnen der Versammlung gefragt haben, ob er ihnen unter den Rock fassen könne. Auf die Ablehnung der Personen soll der Mann offenbar gekränkt reagiert und die Zeuginnen daraufhin homophob und queerfeindlich beleidigt haben. Dabei sollen die Begriffe "lesbische Huren", "Scheiß-Lesben" beziehungsweise "Scheiß-Transen" gefallen sein.

Zudem soll der 20-Jährige gedroht haben, deren Familien zu töten. Malte C., der den Vorfall mitbekommen hatte, forderte den Beschuldigten daraufhin auf, die Personen in Ruhe zu lassen. Der Tatverdächtige habe den Transmann aufgefordert, dass er sein "Maul halten" solle. Anschließend soll der Angeklagte dem 25-Jährigen unvermittelt einen Stoß gegen die Brust und danach zwei Schläge ins Gesicht verpasst haben. Das Opfer fiel daraufhin regungslos zu Boden und schlug mit dem Kopf auf dem Boden auf.

Sachverständige: Keine homophobe oder queerfeindliche Einstellung beim Angeklagten

Dabei erlitt der 25-Jährige ein Schädel-Hirn-Trauma, wurde noch in derselben Nacht notoperiert und anschließend in ein künstliches Koma versetzt. Am Morgen des 2. September verstarb Malte C. aufgrund einer schweren Lungenentzündung und schweren Herzrhythmusstörungen, die durch das Schädel-Hirn-Trauma ausgelöst worden waren. Einen Tötungsvorsatz sieht die Staatsanwaltschaft Münster bei dem Beschuldigten nicht, jedoch habe er schwere Verletzungen seines Opfers in Kauf genommen, heißt es in der Anklage.

Eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie soll nun in einem Sachverständigengutachten erörtern, inwieweit der Angeklagte schuldfähig ist. Zu den Vorwürfen schweigt der 20-Jährige bislang. In einem Gespräch mit der Sachverständigen habe er jedoch betont, dass die Tat "nicht einmal ansatzweise Ausdruck einer feindseligen Haltung gegenüber Homosexuellen" sei. In ihrem Gutachten stellt die Sachverständige fest, dass die Attacke auf Malte C. "nicht auf eine homophobe oder queerfeindliche Einstellung des Angeschuldigten zurückzuführen sei". Viel mehr sei die generelle Gewaltbereitschaft sowie die aggressive Stimmung des Beschuldigten ausschlaggebend gewesen. 

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