Missbrauchskomplex
9-Jährigen missbraucht: Urteil am Landgericht Münster
Münster
Vor dem Landgericht in Münster wurde ein weiterer Angeklagter in dem umfangreichen Missbrauchskomplex um Adrian V. verurteilt.
Bereits am Montag (6. September) wurde vor dem Landgericht Münster ein weiteres Urteil im Missbrauchskomplex um Adrian V. gesprochen. Der 38-jähriger Wuppertaler Stefan S. wurde aufgrund schweren sexuellen Missbrauchs am damals neunjährigen Ziehsohn des Haupttäters zu fünf Jahren Haft verurteilt, wie die WN berichten.
Missbrauchskomplex Münster: Adrian V. verschickte Bilder seines Ziehsohns an die Täter
Der Mann aus Wuppertal soll Adrian V., der bereits im Juli zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden war, in einem Chat aufgefordert haben, ihm Bilder des damals Neunjährigen zu schicken. Danach trafen sich Täter und Opfer im März 2019 in einem Waldstück bei Dülmen, wo es zum Missbrauch kam. Diesen Vorwurf bestritt S. vor Gericht und räumte lediglich das Treffen in dem Waldstück ein.
Bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten im Dezember 2020 fanden die Ermittler große Mengen an Datenträgern mit kinderpornographischem Inhalt. Die Verteidigung plädierte daraufhin auf zwei Jahre auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft, die den Misbrauch als erwiesen ansah, forderte dagegen sechs Jahre Haft für Stefan S., was zum endgültigen Urteil von fünf Jahren führte.
Immer mehr Urteile im Missbrauchskomplex Münster
Haupttäter Adrian V. hatte seinen Ziehsohn nicht nur selbst vielfach missbraucht, sondern auch anderen Männern dafür angeboten. Der Fall nahm immer größere Dimensionen an und immer mehr Täter wurden im Zuge dessen verurteilt. Auch die Mutter des Hauptopfers, die damalige Freundin von Adrian V., wurde, ebenso wie dessen Mutter, angeklagt.
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