Beschluss im Bundestag
Nach Fällen in Münster und Lügde: Härtere Strafen für Kindesmissbrauch beschlossen
Nicht nur Missbrauch an Kindern, sondern auch der Besitz von Kinderpornografie ist ein Verbrechen: Das hat der Bundestag nun beschlossen. Anlass waren die Taten aus Münster und Lügde.
Münster/Berlin – Es waren zwei Fälle, die nicht nur für Aufruhr und Entsetzen, sondern auch zu einem Diskurs um gerechte Strafen führten. Im ostwestfälischen Lügde wurden Kinder auf einem Campingplatz schwer missbraucht. Die beiden Angeklagten wurden zu zwölf beziehungsweise 13 Jahren Haft verurteilt. Ein Jahr später wurde der nächste Fall bekannt, der die Dimensionen noch einmal sprengen sollte.
In einer Gartenlaube in Münster hat ein 27-Jähriger über Monate Kinder schwer missbraucht, teilweise mit anderen Männern. Die Taten filmte er – bei der Verhaftung von Adrian V. fanden die Ermittler 1000 Terabyte an kinderpornografischem Material. „Das ist abscheulicher Dreck“, sagte damals Rainer Furth, Polizeipräsident von Münster. Die beiden Fälle entfachten auch eine Debatte über gerechte Strafen.
Fälle aus Münster und Lügde sorgen für härtere Strafen
Justizministerin Christine Lambrecht kündigte vor wenigen Monaten an, Täter wie aus Münster in Zukunft härter bestrafen zu wollen. Ein solches Gesetz hat der Bundestag in Berlin am Donnerstag (25. März) verabschiedet. Künftig gelten Kindesmissbrauch sowie der Besitz und das Verbreiten von Kinderpornografie als Verbrechen und werden dementsprechend mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet.
Zudem hat der Bundestag beschlossen, dass Ermittler mehr Befugnisse bei der Handy- und Computerüberwachung im Zusammenhang mit solchen Straftaten wie in Münster erhalten sollen. Für Trainer und Kinderbetreuer wird des Weiteren ein erweitertes Führungszeugnis fällig, in dem auch Taten aufgelistet werden, die schon länger zurückliegen. Der Besitz von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen, wird ebenfalls unter Strafe gestellt.
Münster: Urteil im Missbrauchsprozess erwartet
Der Bundestag begründete die Gesetzesänderung damit, dass die Gefahr für Kinder, sowohl online, als auch in der realen Welt, größer geworden sei. Es sei „leichter denn je“, aus sexuellen Motiven Kontakt zu Minderjährigen herzustellen. Das beschlossene Gesetz muss noch vom Bundesrat abgesegnet werden. Derweil wird in Münster weiter gegen Adrian V. und die weiteren Angeklagten verhandelt.
Beim Prozess am Landgericht Münster hat zuletzt ein Beschuldigter aus Schorfheide zugegeben, noch mehr Kinder schwer missbraucht zu haben, als er ursprünglich angegeben hatte. Ein Urteil im Missbrauchskomplex könnte bereits in wenigen Wochen fallen. (*owl24 ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.)
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