Kampf gegen die Pandemie
Armin Laschet verkündet neue Corona-Maßnahmen für NRW: „Es geht ums Ganze“
Das Coronavirus breitet sich weiter aus. Nach Regeln von Bund und Ländern verkündete Armin Laschet weitere Maßnahmen für NRW, die auch für Münster Konsequenzen bringen.
Update: 16. Oktober. Der Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie ist noch lange nicht vorbei. Dies führte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet am Freitag (16. Oktober) den Bürgern des Landes noch einmal vor Augen. In den vergangenen Wochen hat es in vielen Städten einen sprunghaften Anstieg der Infektionszahlen gegeben – auch in Münster. Daher wurden bereits im Vorfeld strengere Vorkehrungen getroffen.
Zwar habe man in den vergangenen Wochen und Monaten bereits viele neue Erkenntnisse über das Coronavirus und den Umgang mit Sars-CoV-2 erhalten, so Armin Laschet bei der PK in der Staatskanzlei in Düsseldorf, eines habe sich jedoch nicht verändert: „In diesen Tagen geht es wieder ums Ganze“, lauteten seine mahnenden Worte an die NRW-Bürger.
Es gebe weiterhin keinen Impfstoff und auch keinen Grund anzunehmen, dass das Coronavirus heute ungefährlicher sei als noch vor Monaten. „Das Virus breitet sich schnell und stark aus“, so Armin Laschet (CDU). Daher brauche es im Hinblick auf die steigenden Infektionszahlen in NRW und in Münster Vorsicht, anstatt Sorglosigkeit. „Die jüngsten Entwicklungen der Pandemie sind besorgniserregend“, sagte der Miniterpräsident. So wurde unter anderem die Stadt Bielefeld zum Risikogebiet erklärt*.
Daher wurden die Corona-Maßnahmen für NRW jetzt verschärft. Die neuen Verordnungen gelten bereits ab Samstag (17. Oktober). Dabei wird zwischen zwei Gefährdungsstufen unterschieden: Maßnahmen der Gefährdungsstufe I gelten für Städte und Kommunen, deren 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner über 35 liegt. Stufe II gilt für Regionen, in denen der Wert 50 übertroffen wird und die somit als Riskogebiete eingestuft werden. Dabei gelten folgende Maßnahmen für die Stufe I:
- Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 1000 Personen sind unzulässig.
- An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen (gilt ab Montag, 19. Oktober).
- Die Maskenpflicht gilt auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen.
- Die Maskenpflicht gilt auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist. Wo genau das vor Ort ist, legen die Kommunen ausdrücklich fest.
- Die Kommunen können in Abstimmung mit dem Landeszentrum Gesundheit, dem Gesundheitsministerium und der Bezirksregierung weitere Schutzmaßnahmen wie eine Sperrstunde für gastronomische Einrichtungen anordnen.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betonte zudem, dass Bundesliga-Spiele in NRW ohne Zuschauer stattfinden werden. Wie viele Fans für die kommenden Begegnungen von Preußen Münster zugelassen werden, ist noch unklar. Sollte die Gefährdungsstufe II erreicht werden und ein Kreis oder kreisfreie Stadt als Risikogebiet gelten, werden folgende Maßnahmen ergriffen.
- Bei Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.
- Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig (Sperrstunde).
- An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen (gilt ab Montag, 19. Oktober).
- In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.
Coronavirus: Neue Maßnahmen in NRW getroffen
Update: 15. Oktober. Wegen der beunruhigenden Entwicklung der Corona-Pandemie trafen sich am Mittwoch (14. Oktober) Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder in Berlin. Thema war die einheitliche Regelung von Schutzmaßnahmen – dabei ging es auch um Streitthemen wie das Beherbergungsverbot, das in manchen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern gilt, in anderen wiederum nicht. NRW-Chef Armin Laschet (CDU) hatte sich bereits mehrfach gegen einen solchen Erlass ausgesprochen.
Bei der Sitzung einigten sich Bund und Länder nun auf einheitliche Corona-Maßnahmen, die im Zuge der ansteigenden Zahl von Neuinfektionen in ganz Deutschland greifen sollen. Einen ersten Vorstoß gab es am Sonntag (11. Oktober) bereits von Armin Laschet. Folgende Beschlüsse gelten nun deutschlandweit beim Überschreiten des kritischen 7-Tages-Inzidenzwertes von 35 und 50 in den jeweiligen Städten und Kommunen (in Münster liegt der Inzidenz-Wert am Mittwoch, 14. Oktober bei 27.9):
- Maskenpflicht: Diese gilt ab einem Inzidenzwert von 35 auch im öffentlichen Raum überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen.
- Sperrstunde: Diese wird von Bund und Ländern für die Gastronomie in betroffenen Regionen lediglich empfohlen. In NRW ist eine Corona bedingte Sperrstunde samt Alkoholverbot allerdings Pflicht, wenn der Inzidenz-Wert über 50 steigt. Allgemeingültige Uhrzeiten für die Sperrstunde wurden nicht festgelegt.
- Veranstaltungen: Die Anzahl der Gäste für öffentliche Veranstaltungen wird auf 1000 begrenzt. Bei einem Inzidenzwert von 50 sind im Außenbereich nur noch 500, in Innenräumen nur noch 250 Menschen zugelassen.
- Private Feiern: Allen Bürgern wird dringend geraten, abzuwägen, ob private Feiern notwendig sind. In Gaststätten sind unabhängig vom Inzidenzwert nur noch 50 Teilnehmende erlaubt. Ab einem Inzidenzwert von über 50 gilt: maximal 25 Gäste im öffentlichen Raum.
- Beherbergungsverbot: Die Entscheidung zum Beherbergungsverbot steht aus und soll nach den Herbstferien neu diskutiert werden. Armin Laschet möchte kein Beherbergungsverbot für NRW.
Bei msl24.de lesen Sie zudem alle weiteren Corona-Beschlüsse, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben. Doch auch auf lokaler Ebene berieten Städte und Kommunen bereits über Regelungen. So beschloss auch der Krisenstab in Münster über Corona-Maßnahmen im Falle steigender Infektionszahlen.
Münster/NRW – ab sofort: NRW-Chef Armin Laschet verkündet Corona-Maßnahmen für private Feiern
Update: 14. Oktober. Erst am Sonntag hatte NRW-Chef Armin Laschet (CDU) nach einer Sondersitzung des Landeskabinetts neue Maßnahmen im Umgang mit der Coronavirus-Lage angekündigt, die auch teils drastische Auswirkungen auf Münster haben könnten. Laut einer neuen Meldung des Landes NRW wurden diese noch einmal verschärft und vorgezogen. Zum Beispiel gelten neue Regeln für private Feiern nicht, wie zunächst angekündigt, erst ab dem 1. November, sondern ab sofort.
Demnach gilt in Münster und NRW-weit ab Mittwoch (14. September) für private Feiern im öffentlichen Raum – also zum Beispiel in Gastronomien – eine Grenze von maximal 50 Teilnehmern. Diese Grenze ist unabhängig vom 7-Tages-Inzidenz-Wert. Ab einem Inzidenz-Wert von 50 sind nur noch 25 Gäste bei privaten Feiern außerhalb der eigenen Wohnung zulässig. Zudem muss ein „herausragender Anlass“ vorliegen, wie eine Hochzeit.
Steigt der Inzidenz-Wert in den Kommunen und Städten in NRW über die kritischen Marken von 35 oder 50, sollen unter anderem Sperrstunden verhängt und bei Veranstaltungen die Maskenpflicht am Sitzplatz eingeführt werden. Außerdem werden bei einem überschrittenen 7-Tages-Inzidenz-Wert von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1000 Menschen verboten. Wird die kritische Marke von 50 geknackt, werden im Außenbereich nur noch 500 Personen, in Innenräumen nur noch 250 Personen zugelassen.
Dies könnte auch für den Weihnachtsmarkt in Münster Konsequenzen haben, sollte der Inzidenz-Wert weiter steigen. Auch in Gütersloh in Ostwestfalen gab es bei der aktuellen Coronavirus-Lage große Bedenken* – dort entschied man sich bereits gegen einen Weihnachtsmarkt. Zuletzt wurde in Münster ein drastischer Anstieg der Corona-Neuinfektionen gemeldet. Am Dienstag (13. Oktober) waren 131 Menschen in der Domstadt akut mit Sars-CoV-2 infiziert. Der 7-Tages-Inzidenz-Wert lag an diesem Tag laut Bezirksregierung Münster bei noch 29,8. Auch im nahegelegenen Coronavirus-Hotspot Hamm war der Inzidenz-Wert zuletzt wieder deutlich angestiegen, wie die Kollegen von wa.de* berichten.
Coronavirus in Münster: Armin Laschet verkündet neue Maßnahmen für NRW
Erstmeldung: 12. Oktober. Düsseldorf/Münster – Da zuletzt gleich mehrere Städte in Nordrhein-Westfalen (NRW) den Grenzwert für Coronavirus-Neuinfektionen überschritten, sah sich Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) gezwungen zu handeln: Im gesamten Bundesland werden jetzt einheitliche Regeln im Falle erhöhter Neuinfektionen umgesetzt.
In einer Sondersitzung des Kabinetts am Sonntag (11. Oktober) wurde über die aktuell stark ansteigenden Neuinfektionen mit dem Coronavirus in NRW gesprochen sowie das weitere Vorgehen diskutiert. Die beschlossenen Regel-Änderungen, die auch Münster betreffen, stellte NRW-Chef Armin Laschet um 15 Uhr bei einer anschließenden Pressekonferenz vor.
Münster/NRW: Strengen Auflagen gelten bei erhöhten Neuinfektionen
Bei der Kabinettssitzung der NRW-Regierung um Armin Laschet waren vor allem private Partys sowie Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum Thema. Zudem wurde auch über anstehende Veranstaltungen und Termine wie Weihnachtsmärkte und verkaufsoffene Sonntage sowie den Karneval 2021 debattiert. Das Ergebnis der Sondersitzung hat nun auch Auswirkungen auf das Leben in Münster.
Denn nicht nur in den Städten in NRW, die die 7-Tages-Inzidenz überschreiten, werden nun einheitliche Regeln umgesetzt. Sollte der Inzidenz-Wert für ganz NRW über 35 beziehungsweise über 50 liegen, gelten die Regeln für das gesamte Bundesland. Das bedeutet, dass auch Münster von den Einschränkungen betroffen ist, auch wenn die Zahl der Neuinfektionen in der Domstadt selbst nicht über den kritischen Wert hinaus ansteigt. Folgende Regeln gelten verbindlich in den NRW-Städten, wenn der kritische Wert von 50 überschritten wird:
- Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf höchstens 5 Personen aus verschiedenen Haushalten.
- Öffnungszeiten von Kneipen und Restaurants werden eingeschränkt.
- Veranstaltungen mit 500 Teilnehmern draußen und 250 Teilnehmern in Innenräumen werden grundsätzlich abgesagt.
- Auch am Platz gilt bei Veranstaltungen Maskenpflicht.
- Feiern im privaten Raum werden auf 25 Personen beschränkt.
Münster/NRW: Einschränkung für private Feiern im öffentlichen Raum
NRW-weit wurden zudem weitere Beschränkungen für private Feiern erlassen, die auch verbindlich für Münster gelten werden. Bei privaten Veranstaltungen sollen grundsätzlich nur noch maximal 50 Teilnehmer erlaubt sein, bei einem Überschreiten des Inzidenz-Wertes in der jeweiligen Stadt nur noch 25. Diese Regelung soll mit dem Erlass der neuen Corona-Schutzverordnung am 1. November in Kraft treten. Es ist wichtig, das öffentliche Leben, die Schulen und Kitas offenzuhalten“, sagte Laschet. „Da muss man Opfer bringen.“
Coronavirus-Lage in NRW: Weihnachtsmärkte wie in Münster erlaubt
Für ganz NRW wurden jedoch Weihnachtsmärkte grundsätzlich erlaubt. Dabei sind Stehtische mit festen Plätzen zugelassen, wie Armin Laschet verkündete. Voraussetzung ist, dass ein Hygiene-, Infektionsschutz- und Zugangskonzept vorliege. Zudem gibt es grünes Licht für verkaufsoffene Sonntage – und zwar am 29. November, am 6., 13. und 20. Dezember sowie am 3. Januar 2021 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr.
Erst kürzlich wurde beschlossen, dass der Weihnachtsmarkt in Münster 2020 trotz des Coronavirus‘ stattfinden wird. Doch die neuen NRW-weiten Regelungen könnte nun bedeuten, dass der Markt abgesagt werden müsste, sollte der Inzidenz-Wert über 50 steigen – zumindest dann, wenn mehr als 500 Menschen teilnehmen.
Münster/NRW: Armin Laschet verkündet das Aus für Karnevals-Umzüge 2021
Obwohl dem Weihnachtsmarkt nun nichts mehr im Wege steht, steht der Karneval 2021 praktisch vor dem Aus: In NRW werden Karnevalsumzüge, -bälle, -partys und -sitzungen ohne Beachtung der Abstandsregeln verboten, wie Armin Laschet verkündet. Erlaubt sind jedoch kleine kulturelle Veranstaltungen wie auch Besuchstermine in Einrichtungen und Firmen – wenn ein zuvor genehmigtes Hygienekonzept vorliegt. Auch in Münster werden jedes Jahr zahlreiche Veranstaltungen an Karneval durchgeführt.
Die aktuelle Coronavirus-Lage in Münster und NRW ist „besorgniserregend“
Ministerpräsident Armin Laschet machte bei seiner Rede deutlich, dass die Coronavirus-Lage in NRW derzeit sehr ernst sei. In zehn Städten liegt die 7-Tages-Inzidenz aktuell über dem kritischen Wert von 50. Betroffen sind unter anderem Duisburg (50,1), Essen (61,8), Hagen (72,6) und Herne (86,3). Laut der Bezirksregierung liegt der Inzidenz-Wert in Münster derzeit bei 32 (11. Oktober, 9.30 Uhr).
Dennoch könnten auch in Münster drastischere Maßnahmen umgesetzt werden, sollte die 7-Tages-Inzidenz für ganz NRW weiter ansteigen. Das könnte auch das Aus für den angekündigten Weihnachtsmarkt bedeuten. In der Domstadt war bereits der Herbst-Send abgesagt worden. Dafür wurde in Münster ein mobiler Freizeitpark errichtet, der am 10. Oktober eröffnet hat. (*Wa.de und owl24.de sind Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.)
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