Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Bundestag beschließt eingeschränkte Impfpflicht
Berlin
Im Bundestag wurde jüngst mit großer Mehrheit für eine einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht gestimmt.
Am heutigen Freitag (10. Dezember) hat der Bundestag in Berlin für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes gestimmt. Mit einer Mehrheit von 571 Ja-Stimmen (80 Nein-Stimmen, 38 Enthaltungen) wurde in diesem Zuge eine Corona-Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen beschlossen. Eine abschließende Entscheidung des Bundesrats steht noch aus.
Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen ab März
Nach dem Beschluss unterliegen ab Mitte März 2022 bestimmte Berufsgruppen einer Impfpflicht. Dabei geht es vor allem um Berufe, bei denen die ArbeitnehmerInnen Kontakt zu Covid-Risikogruppen haben. Dazu zählen besonders Jobs in Krankenhäuser und deren Intensivstationen.
Aber auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Tageskliniken, Arztpraxen, Rettungs- und Pflegedienste sowie sozialpädagogische Zentren gilt ab März die Impfpflicht.
Schließungen von Kultur und Gastronomie durch Länder möglich
Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes sieht zudem vor, dass die Bundesländer wieder darüber entschieden dürfen, Schließungen von Clubs, Diskotheken und Restaurants anzuordnen. Zudem sollen nun auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheken impfen dürfen, um die Auffrischimpfungen voranzutreiben.
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