Fragen und Antworten
Corona-Test kostenlos: Wie funktioniert der Nachweis?
Die Corona-Tests sind nicht mehr für alle kostenlos und das sorgt für Verwirrung. Vor allem bei der Nachweispflicht gibt es offene Fragen.
Zur Eindämmung der Pandemie konnte man sich in Deutschland bisher kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Doch damit ist Schluss, denn die Bundesregierung hat die Regelungen zur Testverordnung aktualisiert.
Seit dem 30. Juni 2022 erhalten Personen ohne Symptome keine kostenlosen Bürgertests mehr. Für einzelne Gruppen gibt es jedoch Ausnahmen. Welche das sind und wie die Nachweispflicht gehandhabt wird, erfahren Sie hier.
Diese Gruppen müssen sich mit drei Euro an einem Test beteiligen:
- Menschen, die am selben Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen möchten.
- Personen, die noch am selben Tag zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung und hohem Infektionsrisiko Kontakt haben werden.
- Personen, die durch die Corona-Warn-App eine Warnung mit der Statusanzeige "erhöhtes Risiko" erhalten.
Corona-Test: Kann man sich auch weiterhin ohne Grund testen lassen?
Ja, wer sich weiterhin regelmäßig auf das Coronavirus testen lassen möchte, einfach um sicherzugehen, dass keine Infektion stattgefunden hat, darf das tun. Allerdings bieten dies nicht mehr alle Teststellen an und darüber hinaus gilt in so einem Fall nicht mehr die Drei-Euro-Regel, sondern der von der jeweiligen Teststelle festgelegte Betrag. Unter Umständen kann ein Bürgertest für den Verbraucher dann sogar noch mehr kosten.
Für wen bleiben die Corona-Tests kostenlos?
- Kinder unter fünf Jahren
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können.
- Schwangere, insbesondere die, die sich im ersten Drittel ihrer Schwangerschaft befinden
- Menschen, die derzeit oder in den vergangenen drei Monaten an Studien zu Corona-Impfstoffen mitwirken/mitgewirkt haben.
- Infizierte, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Ansteckung mit dem Coronavirus in Isolierung befinden und wenn der Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist.
- Personen, die einen Besuch im Krankenhaus oder einer stationären Pflegeeinrichtung planen.
- Menschen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben oder gelebt haben.
- Pflegende Angehörige sowie Assistentinnen und Assistenten, die von Menschen mit Behinderungen angestellt sind.
Kostenloser Corona-Test: So klappt es mit dem Nachweis
Personen, die das kostenfreie Testangebot nutzen möchten, müssen einen entsprechenden Nachweis vorzeigen können. Bei Kindern unter fünf Jahren sollte ein Kinderausweis, ein Reisepass oder eine Geburtsurkunde ausreichen. Schwangere zeigen hingegen ihren Mutterpass vor, um einen kostenlosen Corona-Test zu erhalten.
Bei Gruppen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können, wird es schon etwas komplizierter. Sie benötigen ein ärztliches Zeugnis. Wer sich mit Corona infiziert hat und freitesten lassen möchte, kann den positiven Testbescheid vorzeigen. Auch bei Haushaltskontakten reicht der positive Testbescheid der infizierten Person als Nachweis, sofern die Meldeadresse übereinstimmt.
Für Personen, die Angehörige in Krankenhäusern und Pflegeheimen besuchen möchten, ist es hingegen deutlich aufwendiger, an einen kostenlosen Bürgertest zu kommen, solange die Einrichtung nicht selbst ein Gratis-Angebot hat. Betroffene müssen in den Testzentren glaubhaft ihr Anliegen schildern. Die Teststellen können hierzu nach eigenem Ermessen Formulare bereitstellen oder eine Bestätigung von dem jeweiligen Krankenhaus/Pflegeeinrichtung verlangen.
Corona-Testverordnung: Kritik an neuen Regeln
Kritiker warfen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vor, dass die neuen Regeln irreführend seien. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellte klar, dass sie die Kosten für die Schnelltests nicht mehr abrechnen könne, da sich die Voraussetzungen für die kostenlosen Tests nicht ausreichend überprüfen ließen. Betrugsfälle könne man so nicht verhindern. In einem Brief, der dem WDR vorliegen soll, äußerten die Verantwortlichen ihre Bedenken und gingen auf Konfrontationskurs mit dem SPD-Politiker.
"Es gibt immer die Möglichkeit des Betrugs", räumte Lauterbach ein. Da die Teststellen aber nun dokumentieren müssten, warum ein Test durchgeführt worden ist, sei es über Stichproben möglich, Missbrauch vorzubeugen. Der Minister geht davon aus, dass sich die neuen Regeln in den kommenden Tagen einspielen werden. Weitere Informationen zu der aktuellen Corona-Test-Verordnung des Landes NRW wurden online zum Download bereitgestellt.
Startseite