Fahrlässige Tötung
14-Jähriger stirbt bei Routine-OP: Urteil gegen Arzt gefallen
Gütersloh
Was eine Routine-Operation werden sollte, kostete einen Schüler in einem Gütersloher Krankenhaus das Leben. Nun wurde ein Assistenzarzt verurteilt.
Im November 2018 sollte bei einem 14-Jährigen in einem Gütersloher Krankenhaus eine Kniespiegelung durchgeführt werden. Ein Routine-Eingriff, an dessen Ende der Schüler jedoch verstarb. Der Grund: Eine Arzthelferin, die über wenig Erfahrung verfügte, hatte Schläuche falsch an das Narkosegerät angeschlossen.
Zu allem Überfluss hatte der Assistenzarzt die gelegten Schläuche nicht noch einmal überprüft. So ging dem Jungen nach wenigen Minuten der Sauerstoff aus. Laut Gutachten hätte die Beatmung mit einem Handbeutel das Leben des 14-Jährigen retten können, stattdessen hatten mehrere Ärzte versucht, ihn zu beatmen und zu reanimieren. Nun wurde der zuständige Anästhesist vom Amtsgericht in Gütersloh verurteilt.
Schüler stirbt in Gütersloher Krankenhaus: Bewährung für Assistenzarzt
Wegen fahrlässiger Tötung wurde der Arzt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, zudem muss er 10.000 Euro Schmerzensgeld an die Eltern des toten Jungen zahlen. Der Verurteilte hatte am ersten Prozesstag in Gütersloh seinen Fehler eingeräumt, ein medizinisches Gutachten hatte dem Mediziner anschließend grobes Fehlverhalten unterstellt. Das Gericht schloss sich mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft an - der Verteidiger des Arztes hatte indes eine Geldstrafe gefordert.
Dem Gutachten zufolge verfügte die eingesetzte Arzthelferin nicht über die notwendige Qualifikation, die Schläuche an dem 14-Jährigen anzubringen. Der verantwortliche Oberarzt soll zudem nicht schnell genug für den Notfall erreichbar gewesen sein. Die Ermittlungen gegen die Arzthelferin wurden gegen Zahlung einer Geldsumme eingestellt, gegen weitere Ärzte des Gütersloher St.-Elisabeth-Hospitals wird noch ermittelt. Während der Urteilsverkündigung war der Verurteilte kurzzeitig in Ohnmacht gefallen.
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