Gesundheitsministerium präzisiert Vorgaben
Booster-Impfung in NRW: Ab wann ist sie möglich?
NRW
Wann ist eine Booster-Impfung gegen das Coronavirus in NRW möglich? Das Gesundheitsministerium hat die Vorgaben erläutert. Lesen Sie auf hallo24.de, was jetzt gilt.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) in NRW empfiehlt zurzeit die Auffrischungsimpfungen für alle Personen ab 18 Jahren, deren vollständige Corona-Impfung bereits abgeschlossen ist. Das Boostern solle mit vollem Tempo vorangetrieben werden, um eine rasche Ausbreitung der Coronavirus-Variante Omikron zu verhindern. Doch wann ist nun der beste Zeitpunkt für den dritten Pieks?
In einem weiteren Erlass ist das Gesundheitsministerium auf die am Montag (13. Dezember) genannten Vorgaben für die Kreise und kreisfreien Städte zur Auffrischungsimpfungen genauer eingegangen.
Booster-Impfung: Gesundheitsministerium NRW empfiehlt sie nach fünf Monaten
Zunächst hieß es, dass frühstens nach sechs Monaten eine Auffrischungsimpfung verabreicht werden soll. Von dieser Empfehlung ist die Ständige Impfkommission (Stiko) auch bis heute nicht abgewichen. Verkürzungen dieses Zeitintervalls seien nach ärztlichem Ermessen jedoch möglich, sodass vor allem gefährdete Personengruppen auch schon früher eine Boosterimpfung bekommen können.
Das Gesundheitsministerium empfiehlt die Auffrischungsimpfungen in NRW bereits nach fünf Monaten. Der Grund ist die Omikron-Variante, dessen Ausbreitung vielen Gesundheitsexperten große Sorgen bereitet. Zahlreiche Mediziner, darunter auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), unterstützen dieses Vorgehen, denn das Boostern könnte eine geeignete Maßnahme sein, um die Coronavirus-Mutation auszubremsen. Im Rahmen der kommunalen Impfangebote können sich auch Personen boostern lassen, deren Grundimmunisierung mindestens vier Monate zurückliegt.
Auffrischungsimpfungen in NRW nach vier Wochen
Die Landesregierung hat am Montag (13. Dezember) entschieden, dass die Booster-Impfung in NRW bereits nach vier Wochen möglich ist. Die Verantwortlichen machten jedoch deutlich, dass es sich hierbei ausdrücklich nicht um eine Empfehlung handle. Das Vorziehen einer Auffrischungsimpfung sollte daher unbedingt mit dem zuständigen Arzt abgestimmt und entschieden werden.
Der neuerliche Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums ermöglicht den Kreisen und kreisfreien Städten, auch am 1. und 2. Weihnachtstag sowie am Neujahrstag Impfangebote zu organisieren. Die Booster-Impfungen sollen so schneller vonstattengehen.