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Hilfsmittel: Diese Kosten übernimmt die Krankenkasse
akz-i Ob Brille oder Rollstuhl: Hilfsmittel bieten Versicherten oft auch ein Stück Lebensqualität. Sind sie aus gesundheitlichen Gründen erforderlich, übernimmt die Krankenkasse zumeist die Kosten.
Gesetzlich Versicherte, die körperlich oder gesundheitlich beeinträchtigt sind, können durch Hilfsmittel wie einen Rollstuhl, ein Hörgerät oder orthopädische Schuhe eine gewisse Eigenständigkeit zurückerlangen. Soll die Krankenkasse die Kosten übernehmen, müssen Patienten vor der Anschaffung auf eine wichtige Voraussetzung achten: Sie brauchen für das Hilfsmittel eine ärztliche Verordnung. Damit können sie sich an einen sogenannten Leistungserbringer wenden, also beispielsweise an ein Sanitätshaus oder an einen Hörakustiker.
ut zu wissen: Hat die Krankenkasse mit bestimmten Leistungserbringern einen Vertrag geschlossen, übernimmt sie die Kosten nur, wenn der Versicherte das Hilfsmittel dort beschafft. „Versicherte sollten deshalb bei ihrer Krankenkasse nachfragen, ob sie solche Verträge geschlossen hat, bevor sie sich das Hilfsmittel besorgen“, sagt Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). „Ist das nicht der Fall, können sie den Leistungserbringer selbst wählen.“
Der Leistungserbringer rechnet die Kosten meist direkt mit der Krankenkasse ab. In bestimmten Fällen müssen Versicherte zunächst einen Kostenvoranschlag einreichen. Die Krankenkasse und/oder der Leistungserbringer müssen die Versicherten über derartige Besonderheiten im Rahmen der Hilfsmittelversorgung aufklären.
Aber Achtung: Es gibt Einschränkungen. So übernimmt die Krankenkasse bei Einlagen, Hörhilfen, Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie und Sehhilfen nur die Kosten in Höhe eines Festbetrags. „Alles, was darüber hinausgeht, müssen Versicherte selbst tragen“, sagt Heike Morris. Bei Bettschutzeinlagen und Einmalhandschuhen müssen Versicherte Zuzahlungen von bis zu zehn Euro leisten, sofern sie die jährliche einkommensabhängige Belastungsgrenze noch nicht erreicht haben. In bestimmten Fällen ist zudem ein Eigenanteil fällig. Für orthopädische Schuhe zahlen Erwachsene etwa 76 Euro aus eigener Tasche.
Auch wenn Versicherte die „bessere“ Variante eines Hilfsmittels wählen, müssen sie eventuelle Mehrkosten selbst tragen. „Die Leistungserbringer sind verpflichtet, ihre Kunden entsprechend zu beraten“, sagt Heike Morris. „Versicherte sollten dennoch darauf achten, dass ihnen nicht ausschließlich die teurere Alternative angeboten wird, sondern auch die Variante, für die sie nicht mehr zahlen müssen.“
Weitere kostenfreie und neutrale Informationen zum Thema Hilfsmittel erhalten sie bei der UPD über den weiterführenden Link.
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